Inhalt
4.
Fördervoraussetzungen
Personal- und Sachausgaben werden als notwendige Ausgaben anerkannt, wenn sie vergleichbare Ausgaben staatlicher Stellen nicht übersteigen und nach Art und Umfang der Tätigkeit der Züchtervereinigungen in den nachstehenden Aufgabengebieten angemessen sind:
4.1
Anlegen und Führen von Zuchtbüchern,
4.2
Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere,
4.3
Organisation und Abwicklung von Selektionsveranstaltungen und Zuchttierschauen (ausgenommen Vermarktung),
4.4
Veröffentlichung der Ergebnisse aus den Leistungsprüfungen und den Selektionsveranstaltungen.
4.5
Von der Förderung sind ausgeschlossen:
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Investitionen in Vermarktungsanlagen und dergleichen,
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Ankauf oder Miete von Kraftfahrzeugen,
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Mitgliedsbeiträge an Organisationen,
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Ausgaben für die Vermarktung von Zuchttieren und Kälbern,
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Kreditbeschaffungskosten, Pachten, Erbbauzinsen, Umsatzsteuer.