Inhalt
6.
Beihilferechtliche Grundlage
1Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt. 2Nach Art. 3 dieser Verordnung darf der Gesamtbetrag aller De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 300 000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.