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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Förderung der Tierzucht
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Fördervoraussetzungen
5. Art und Umfang der Förderung
6. Beihilferechtliche Grundlage
7. Mehrfachförderung
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8. Sonstige Bestimmungen
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9. Verfahren
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.