Inhalt
1.
Zweck der Förderung
1Die finanzielle Förderung soll es den staatlich anerkannten Züchtervereinigungen ermöglichen, die im öffentlichen Interesse liegenden züchterischen Aufgaben, insbesondere die Zucht auf Gesundheit und Robustheit, durchzuführen und Dienstleistungen anzubieten. 2Die genetischen Fortschritte in allen erhobenen Merkmalen der Gesundheit und Robustheit werden erfasst und der Zuchtfortschritt bestimmt, dieser wird in bestimmten Zeitabschnitten evaluiert. 3Dadurch sollen die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert und die von Tieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen sowie die genetische Vielfalt erhalten werden. 4Die Förderung dient auch dem Erhalt der bäuerlichen Tierzucht.