Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11. Überwachung

1Die Bewilligungsstelle führt ausführliche Aufzeichnungen, um feststellen zu können, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre lang aufzubewahren.