Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zuwendungszweck

1Zweck der Förderung der Zucht oder Haltung bedrohter tiergenetischer Ressourcen ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund geringerer Leistungen, die bei der Erhaltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen. 2Aus tierzüchterischen und landeskulturellen Gründen ist es notwendig, die heute in Bayern noch vorhandenen heimischen landwirtschaftlichen Nutztierrassen zu bewahren. 3Mit der Gewährung von Zuwendungen soll eine ausreichende Zuchtbasis erhalten bzw. wieder neu aufgebaut werden.