Inhalt
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Rinder
Förderfähig sind Rinder der Rassen:
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„Murnau-Werdenfelser“:
Im Herdbuch eingetragen bei maximal 25 % Fremdgenanteil.
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„Pinzgauer“:
Im Herdbuch eingetragen bei maximal 25 % Fremdgenanteil.
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„Original Braunvieh“:
Im Herdbuch der Zuchtverbände im Rinderdatenverbund mit „OB“-Kennzeichnung bzw. bei den Fleischrindern im Herdbuch der Rasse „Braunvieh alter Zuchtrichtung“ eingetragen bei jeweils maximal 12,5 % Fremdgenanteil.
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„Ansbach-Triesdorfer-Rind“:
Kennzeichnung „TR“ im Herdbuch der Zuchtverbände im Rinderdatenverbund bzw. bei den Fleischrindern in der Hauptabteilung des Herdbuches der Rasse eingetragen.
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„Rotes Höhenvieh“:
Im Herdbuch bei maximal 12,5 % Fremdgenanteil eingetragen.
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„Deutsches Gelbvieh (Frankenvieh)“:
In der Hauptabteilung des Herdbuches eingetragen.
2.2 Schafe
Förderfähig sind Schafe der Rassen:
„Rhönschaf“, „Coburger Fuchsschaf“, „Weißes Bergschaf mit Geschecktem Bergschaf“, „Braunes Bergschaf mit Schwarzem Bergschaf“, „Alpines Steinschaf“, „Krainer Steinschaf“, „Brillenschaf“, „Ostfriesisches Milchschaf“ und „Waldschaf“.
2.3 Ziegen
Förderfähig sind Ziegen der Rassen:
„Bunte Deutsche Edelziege“, „Weiße Deutsche Edelziege“, „Thüringer Wald Ziege“.
2.4 Pferde
Förderfähig sind Pferde der Rassen:
„Rottaler Pferd“ (mindestens 25 % Rottaler Genanteil und mindestens vier eingetragene Elterngenerationen), „Leutstettener Pferd“.