Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

10.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr über die Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen (Mittelständisches Messeprogramm) vom 3. April 1981 (WVMBl 1981) außer Kraft. 3Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie behält sich vor, Durchführungsbestimmungen zu dieser Richtlinie aufzustellen.