Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

3.   Zuwendungsempfänger

1Die Zuwendung kann von Kleinstunternehmen, kleinen und mittelständische Unternehmen (KMU) gem. der KMU-Definition der Empfehlung der Kommission (2003/361/EG), jedoch unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern in Anspruch genommen werden. 2Dies gilt auch für die freien Berufe, soweit für diese eine Messebeteiligung sachlich in Frage kommt. 3Darüber hinaus steht es Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die bzgl. ihrer Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz- bzw. Jahresbilanz die KMU-Definition der EU überschreiten, frei, sich für die Firmengemeinschaftsbeteiligung anzumelden und mit einer nicht geförderten Teilnahmegebühr teilzunehmen.