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Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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7523-W

Richtlinien zur Förderung von Firmengemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen, Ausstellungen und Konferenzen des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 12. Dezember 2025, Az. Az. 64-5791

(BayMBl. Nr. 576)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung von Firmengemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen, Ausstellungen und Konferenzen des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms vom 12. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 576)

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen, Ausstellungen, Konferenzen und vergleichbaren Veranstaltungen an Firmengemeinschaftsbeteiligungen des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms nach Maßgabe
dieser Förderrichtlinie,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom 12. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 520)
der Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Verordnung).
2Die Zuwendung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.