Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Gegenstand der Zuwendung

1Gefördert werden insbesondere gemeinschaftliche Beteiligungen bayerischer Ausstellergruppen zur Darbietung ihrer Produkte und Dienstleistungen. 2Gefördert werden zudem Firmengemeinschaftsbeteiligungen an digitalen oder hybriden Messe- oder Kongressveranstaltungen.