Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

7.   Verfahren

7.1  

Zur Abwicklung des Förderprogramms hat der Freistaat Bayern die Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH – Bayern International
Rosenheimer Str. 143C
81671 München
Tel.: 089/660566-0
www.bayern-international.de
beauftragt.

7.2  

Veranstalter von Bayerischen Messebeteiligungen im Rahmen des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms an Messen, Ausstellungen und Konferenzen im Ausland ist der Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dieses vertreten durch Bayern International.

7.3  

1Mit der technisch-organisatorischen Durchführung der Bayerischen Messebeteiligungen beauftragt der Veranstalter spezialisierte Unternehmen (Durchführungsgesellschaften), die gegenüber den teilnehmenden Unternehmen im eigenen Namen handeln. 2Verträge über die Teilnahme an Bayerischen Messebeteiligungen kommen deshalb ausschließlich zwischen den Teilnehmern und der sich aus den Anmeldeunterlagen ergebenden Durchführungsgesellschaft zustande.

7.4  

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Bayerischen Messbeteiligung erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars und einer beigefügten De-minimis-Erklärung bei der Durchführungsgesellschaft.

7.5  

1Der Eingang der Anmeldung wird von der Durchführungsgesellschaft schriftlich bestätigt. 2Die Anmeldung und die Bestätigung des Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung.

7.6  

Erst mit der Übersendung der Zulassung durch die Durchführungsgesellschaft ist der Vertrag zwischen Durchführungsgesellschaft und dem teilnehmenden Unternehmen geschlossen.