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Inhaltsverzeichnis
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Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Antragsverfahren
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7. Bewilligungsverfahren
8. Verwendungsnachweis
9. Schlussbestimmung
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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8.
Verwendungsnachweis
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist gemäß VV Nr. 10 zu Art. 44 BayHO nachzuweisen.