Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3. Zuwendungsempfänger

1Antragsberechtigt ist eine kommunale Gebietskörperschaft, die eine Energieagentur gründen will. 2Sollen weitere kommunale Gebietskörperschaften an der Gründung beteiligt werden, ist mit dem Förderantrag eine Vollmacht vorzulegen, in der diese die Antragstellerin bevollmächtigen, auch ihre Interessen federführend mit wahrnehmen zu können.