Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte oder Bezirke, die eine Energieagentur gründen wollen. 2Sollen weitere kommunale Gebietskörperschaften an der Gründung beteiligt werden, ist mit dem Förderantrag eine Vollmacht vorzulegen, in der diese den Antragsteller bevollmächtigen, auch seine Interessen federführend mit wahrnehmen zu können.