Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Vorheriges Dokument (inaktiv)

7523-W

Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 20. Januar 2023, Az. Az. 91-9160/3/7

(BayMBl. Nr. 54)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern vom 20. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 54)

1Der Freistaat Bayern fördert die Gründung und den Betrieb von regionalen und überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Energieagenturen in Bayern nach Maßgabe
dieser Fördergrundsätze und
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) in der jeweils geltenden Fassung.
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.