Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Gegenstand der Förderung

Die Förderung nach diesen Grundsätzen wird gewährt für die in den ersten fünf Betriebsjahren anfallenden Personal- und Sachausgaben der neu gegründeten Energieagentur sowie für Ausgaben für externe Coaching- und Beratungsleistungen.