Inhalt

FöRLa III
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
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Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen,
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Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
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Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen,
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Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung,
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Leitung der Projekte durch die Regionale Initiative,
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die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 10 000 Euro und je Antrag mehr als 25 000 Euro,
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Sicherung der Gesamtfinanzierung,
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Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum,
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vor der Antragstellung Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums und dem/der zuständigen „Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen“ bei den Regierungen sowie
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Antragstellung unter Verwendung des Musterformulars.