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Inhaltsverzeichnis
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Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Antragstellung
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8. Bewilligung
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9. Übergangsförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FöRLa III
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.