Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement
1. Zweck der Zuwendung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Antragstellung
Bereich erweitern
8. Bewilligung
Bereich erweitern
9. Übergangsförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FöRLa III
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
6.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.