Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

4.   Zuwendungsempfänger

1Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Gebietskörperschaften oder kommunale Verwaltungsgemeinschaften. 2In den einzelnen Förderaufrufen können die antragsberechtigten Zielgruppen jeweils konkretisiert oder abweichend definiert werden.