Inhalt
4.
Zuwendungsempfänger
1Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Gebietskörperschaften oder kommunale Verwaltungsgemeinschaften. 2In den einzelnen Förderaufrufen können die antragsberechtigten Zielgruppen jeweils konkretisiert oder abweichend definiert werden.