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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“
1. Zweck der Zuwendung
2. Begriffsbestimmungen
3. Gegenstand der Förderung
4. Zuwendungsempfänger
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5. Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art und Höhe der Zuwendung
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7. Verfahren
8. Geltungsdauer
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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8.
Geltungsdauer
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
2
Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.