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7070-W
Richtlinien zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 12. November 2025, Az. StMWi-26-3467/59/5
(BayMBl. Nr. 496)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ vom 12. November 2025 (BayMBl. Nr. 496)
Präambel
1Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. 2Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bayerische Staatsregierung den Markthochlauf der Elektromobilität durch Förderung einer systematisch angelegten, flächendeckenden und nachfrageorientierten Ladeinfrastruktur. 3Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche als auch für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. 4Elektromobilität soll allen Bevölkerungsschichten und Unternehmen ermöglicht werden. 5Daher fördert der Freistaat Bayern Maßnahmen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur nach Maßgabe
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dieser Richtlinien sowie den jeweiligen ergänzenden Förderaufrufen,
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der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
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der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO), insbesondere Kapitel I und Art. 36a AGVO.
6Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
7Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis. 8Soweit in Anlehnung an die europarechtlich vorgegebenen Maßgaben der AGVO in dieser Richtlinie bzw. in den Förderaufrufen auf die zuwendungsfähigen Kosten Bezug genommen wird, sind diese auf die Höhe der Ausgaben begrenzt.