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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum
1. Staatliches Interesse
2. Fördergegenstand
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Verfahren
7. Evaluation
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BYCZFöR
Text gilt ab: 14.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2030
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Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor