Inhalt
7072.1-F
Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum
(Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 11. April 2022, Az. 52-L 9193-18/
(BayMBl. Nr. 262)
Zitiervorschlag: Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (BYCZFöR) vom 11. April 2022 (BayMBl. Nr. 262), die durch Bekanntmachung vom 28. April 2026 (BayMBl. Nr. 188) geändert worden ist
1Auf Grundlage des Art. 23 und des Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum. 2Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. 3Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie begründet keinen Anspruch auf Folgeförderungen.