Inhalt

BYCZFöR
Text gilt ab: 15.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2026

2. Gegenstand der Förderung

1Gegenstand der Förderung ist die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, die sich positiv auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion auswirken. 2Maßgeblich für die Gebietskulisse ländlicher Raum sind die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern oder die durch den Ministerrat beschlossenen geänderten Gebietskulissen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung des Projekts.