Inhalt

BYCZFöR
Text gilt ab: 14.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2030

2.   Fördergegenstand

1Gegenstand der Förderung ist die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, die sich positiv auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion auswirken. 2Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt einen fachübergreifenden Ansatz aufweist, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/Verkehr, Daseinsvorsorge oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden, sowie einen grenzüberschreitenden Charakter besitzt. 3Hierbei wird auf die Grenze zwischen Bayern und Tschechien abgestellt. 4Maßgeblich für die Gebietskulisse ländlicher Raum sind die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern oder die durch den Ministerrat beschlossenen geänderten Gebietskulissen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung des Projekts.