Inhalt

BYCZFöR
Text gilt ab: 15.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2026

1. Zweck der Förderung

1Der bayerisch-tschechische Grenzraum steht vor vielen strukturellen und gesellschaftlichen Herausforderungen. 2Neben dem demografischen Wandel gilt es auch andere wesentliche Aufgaben zu meistern, etwa den Erhalt und Ausbau der grenzüberschreitenden Kultur, die Sicherung der Daseinsvorsorge und damit auch den Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität für die Bevölkerung vor Ort.
3Projekte örtlicher Akteure leisten einen wichtigen Beitrag für die aktive und zukunftsfähige Entwicklung der Grenzregion. 4Im Nachgang zu einem grenzübergreifenden Entwicklungsgutachten für den bayerisch-tschechischen Grenzraum aus 2015 konnten durch die Unterstützung von Leuchtturmprojekten örtlicher Akteure im ländlichen Raum bereits gute Erfolge erzielt werden. 5Die Grenzregion hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. 6Die bayerisch-tschechische Zusammenarbeit konnte in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Telekommunikation, Wirtschaft, Wissenschaft und Hochschulen, Bildung und Qualifizierung, Tourismus und Kultur weiter ausgebaut werden.
7Dennoch ist der Grenzraum im bayernweiten Vergleich weiterhin die strukturschwächste Region. 8Besonders der ländliche Raum steht noch vor strukturellen Herausforderungen, die eine besondere Unterstützung erfordern. 9Zudem bestehen auch 30 Jahre nach Wegfall des Eisernen Vorhangs noch sprachliche Hürden, sowie gesellschaftliche Unterschiede auf beiden Seiten.
10Um die Grenzregion weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien – besonders nach der Corona-Pandemie – zu setzen, bedarf es weiterhin Engagement und innovativer Ideen örtlicher Akteure sowie wegweisender grenzüberschreitender Projekte.
11Mit der Unterstützung von Projekten ausschließlich im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen
a)
gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land, geschaffen, erhalten und gefördert werden (Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung),
b)
gezielte Impulse für die Grenzregion gesetzt werden, um Entwicklungspotentiale zu erkennen und zu nutzen und Stärken weiter zu verbessern,
c)
zukunftsweisende, maßgeschneiderte Lösungsansätze örtlicher Akteure unterstützt werden,
d)
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Austausch und gegenseitige Unterstützung mit Tschechien weiter verstärkt und verfestigt werden,
e)
Menschen vor Ort grenzüberschreitend zusammengebracht, vernetzt und so eine Verflechtungsregion geschaffen werden.