Inhalt

BYCZFöR
Text gilt ab: 15.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.05.2026

10. Auszahlung der Verwendung

1Die Auszahlung der zugewiesenen Zuwendungen kann maximal in zwei Teilbeträgen je Haushaltsjahr erfolgen. 2Jedem Auszahlungsantrag ist ein hinsichtlich des Projektfortschritts aussagekräftiger Sachstandsbericht vorzulegen. 3Zuwendungen werden nach Vorlage und Prüfung der Sachstandsberichte und des Verwendungsnachweises bei Vorliegen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen ausgezahlt. 4Es dürfen nur Beträge beantragt und ausgezahlt werden, die voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.