Inhalt
1Mit der Übernahme einer Garantie nach Art. 7 BayFoG soll das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Werthaltigkeit neu begebener Schuldtitel und neu begründeter Verbindlichkeiten gestärkt werden. 2Sie muss erforderlich sein, um Liquiditätsengpässe von Unternehmen in Folge der COVID-19-Pandemie zu beheben oder deren Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen oder beides.