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360-J Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 9. Oktober 2023, Az. B2 - 5600 - VI - 8760/2022 (BayMBl. Nr. 521, 530)
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I. Kostenverfügung(KostVfg)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Kostenansatz
4. Begriff und Gegenstand
5. Zuständigkeit
6. Kostenansatz bei Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Landes
7. Voraussetzungen des Kostenansatzes und Feststellung der Kostenschuldner im Allgemeinen
8. Kostengesamtschuldner
9. Kosten bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
10. Unvermögen des Kostenschuldners in anderen Fällen
11. Nichterhebung von Auslagen
12. Absehen von Wertermittlungen (zu Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 KV GNotKG, Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 2 KV FamGKG)
13. Kostenansatz bei gegenständlich beschränkter Gebührenfreiheit
14. Haftkosten
15. Zeit des Kostenansatzes im Allgemeinen
16. Zeit des Kostenansatzes in besonderen Fällen
17. Heranziehung steuerlicher Werte (zu § 40 Abs. 6, § 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 48 GNotKG)
18. Kostenansatz bei gleichzeitiger Belastung mehrerer Grundstücke (zu § 18 Abs. 3 GNotKG)
19. Gerichtsvollzieherkosten (zu § 13 Abs. 3 GvKostG)
20. Kostensicherung
21. Sicherstellung der Kosten (Abschnitt 3 GNotKG)
22. Jährliche Vorschüsse im Zwangsverwaltungsverfahren (zu § 15 Abs. 2 GKG)
23. Zurückbehaltungsrecht (zu § 11 GNotKG, § 17 Abs. 2 GKG, § 16 Abs. 2 FamGKG, § 9 JVKostG)
24. Kostenrechnung
25. Anforderung der Kosten mit Sollstellung
26. Anforderung der Kosten ohne Sollstellung (zu §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, §§ 12, 12a, 13, 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GKG, §§ 14, 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG, § 8 Abs. 2 JVKostG)
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Abschnitt 3 Weitere Pflichten des Kostenbeamten
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Abschnitt 4 Veränderung von Ansprüchen
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Abschnitt 5 Kostenprüfung
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Abschnitt 6 Justizverwaltungskosten
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Abschnitt 7 Notarkosten
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II. Ergänzende Bestimmungen zur Kostenverfügung(ErgKostVfg)
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III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 09.10.2023
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Abschnitt 2
Kostenansatz
4. Begriff und Gegenstand
5. Zuständigkeit
6. Kostenansatz bei Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Landes
7. Voraussetzungen des Kostenansatzes und Feststellung der Kostenschuldner im Allgemeinen
8. Kostengesamtschuldner
9. Kosten bei Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
10. Unvermögen des Kostenschuldners in anderen Fällen
11. Nichterhebung von Auslagen
12. Absehen von Wertermittlungen (zu Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 KV GNotKG, Vorbemerkung 1.3.1 Abs. 2 KV FamGKG)
13. Kostenansatz bei gegenständlich beschränkter Gebührenfreiheit
14. Haftkosten
15. Zeit des Kostenansatzes im Allgemeinen
16. Zeit des Kostenansatzes in besonderen Fällen
17. Heranziehung steuerlicher Werte (zu § 40 Abs. 6, § 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 48 GNotKG)
18. Kostenansatz bei gleichzeitiger Belastung mehrerer Grundstücke (zu § 18 Abs. 3 GNotKG)
19. Gerichtsvollzieherkosten (zu § 13 Abs. 3 GvKostG)
20. Kostensicherung
21. Sicherstellung der Kosten (Abschnitt 3 GNotKG)
22. Jährliche Vorschüsse im Zwangsverwaltungsverfahren (zu § 15 Abs. 2 GKG)
23. Zurückbehaltungsrecht (zu § 11 GNotKG, § 17 Abs. 2 GKG, § 16 Abs. 2 FamGKG, § 9 JVKostG)
24. Kostenrechnung
25. Anforderung der Kosten mit Sollstellung
26. Anforderung der Kosten ohne Sollstellung (zu §§ 379a, 390 Abs. 4 StPO, §§ 12, 12a, 13, 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GKG, §§ 14, 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FamGKG, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG, § 8 Abs. 2 JVKostG)