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3122.2.0-J Bayerische Vollzugsgeschäftsordnung (BayVGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. November 2019, Az. F3 - 1464 - VII a - 9807/2016 (BayMBl. Nr. 537)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Aufnahmeverfahren
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Teil 3 Verwaltungsgeschäfte im Laufe des Vollzugs
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Teil 4 Entlassung
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Teil 5 Gefangenen- und Sicherungsverwahrtenpersonalakten, Gesundheitsakten und Therapieakten
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Teil 6 Elektronische Erfassung personenbezogener Gefangenendaten, Gefangenenbuch
56. Übersicht
57. Personalstammdaten Gefangener
58. Veränderungen im Bestand
59. Gefangenenbuch, Sicherungsverwahrtenbuch
60. Frühbericht
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Teil 7 Justizvollzugsstatistik
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Teil 8 Aufenthalt auf freiwilliger Grundlage
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Teil 9 Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
BayVGO
Text gilt ab: 01.12.2024
Fassung: 29.11.2019
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60.
Frühbericht
Die Zusammensetzung des Gefangenenbestands ist täglich für den Frühbericht zu fertigen und der Anstaltsleitung sowie den von ihr bestimmten Bediensteten in geeigneter Weise zugänglich zu machen.