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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren3122.2.0-J Bayerische Vollzugsgeschäftsordnung (BayVGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 29. November 2019, Az. F3 - 1464 - VII a - 9807/2016 (BayMBl. Nr. 537)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Bereich erweiternTeil 2 Aufnahmeverfahren
  • Bereich erweiternTeil 3 Verwaltungsgeschäfte im Laufe des Vollzugs
  • Bereich erweiternTeil 4 Entlassung
  • Bereich erweiternTeil 5 Gefangenen- und Sicherungsverwahrtenpersonalakten, Gesundheitsakten und Therapieakten
  • Bereich reduzierenTeil 6 Elektronische Erfassung personenbezogener Gefangenendaten, Gefangenenbuch
  • 56. Übersicht
  • 57. Personalstammdaten Gefangener
  • 58. Veränderungen im Bestand
  • 59. Gefangenenbuch, Sicherungsverwahrtenbuch
  • 60. Frühbericht
  • Bereich erweiternTeil 7 Justizvollzugsstatistik
  • Bereich erweiternTeil 8 Aufenthalt auf freiwilliger Grundlage
  • Bereich erweiternTeil 9 Schlussvorschriften
  • [Schlussformel]

Inhalt

BayVGO
Text gilt ab: 01.12.2024
Fassung: 29.11.2019
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60.
Frühbericht
Die Zusammensetzung des Gefangenenbestands ist täglich für den Frühbericht zu fertigen und der Anstaltsleitung sowie den von ihr bestimmten Bediensteten in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
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