Inhalt

BayVGO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.11.2019
59.
Gefangenenbuch, Sicherungsverwahrtenbuch

59.1

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind folgende Daten der im Lauf des Jahres aufgenommenen Gefangenen auszudrucken:
Buchungsnummer,
Aufnahme, vorläufige Aufnahme, Datum, Uhrzeit,
Erstaufnahme,
Familienname, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum,
Einweisungsbehörde, Geschäftsnummer,
Austritt, Datum, Uhrzeit.

59.2

1Dem Ausdruck ist ein Vorblatt vorzuheften. 2Nach Ausdruck der Daten sind Veränderungen, insbesondere Einträge über den Austritt von Gefangenen, handschriftlich zu vermerken.

59.3

Für den Ausdruck der Daten der im Lauf des Jahres aufgenommenen Sicherungsverwahrten gelten die Nrn. 59.1 und 59.2 entsprechend.