Inhalt

BayVGO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.11.2019
56.
Übersicht

56.1

Personenbezogene Gefangenendaten werden im IT-Fachverfahren erfasst.

56.2

Im IT-Fachverfahren werden insbesondere erfasst:
die Personalstammdaten der Gefangenen,
die Veränderungen im Bestand (Bewegungsdaten),
die einvernehmlichen Streitbeilegungen und Disziplinarmaßnahmen,
die erzieherischen Maßnahmen im Jugendvollzug,
die besonderen Sicherungsmaßnahmen,
Ausführungen,
Außenbeschäftigung,
Ausgänge und Begleitausgänge,
Freigänge,
die Urlaube und Langzeitausgänge,
die Entweichungen,
Krankheitsfälle, Unfälle und Todesfälle.