Inhalt
57.
Personalstammdaten Gefangener
1Die Personalstammdaten der Gefangenen sind unverzüglich am Tag der vorläufigen Aufnahme in das IT-Fachverfahren einzutragen. 2Mit der Eintragung erhalten die Gefangenen eine Buchungsnummer. 3Die Eintragung im Transportbuch (Nr. 11 GTV) bleibt unberührt.