Inhalt

KIP-S
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

12. Baubeginn

1Mit der Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. 2Die Bewilligungsstelle kann mit der Mitteilung über die Aufnahme der Maßnahme in das Programm die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen. 3Mit der Umsetzung der Maßnahme kann auf dieser Grundlage förderunschädlich begonnen werden, sie begründet aber keinen Rechtsanspruch auf Förderung. 4Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn.