Inhalt

KIP-S
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9. Bewerbungsverfahren

1Der Antragstellung geht ein Bewerbungsverfahren unter Verwendung des Bewerbungsbogens voraus. 2Der Bewerbung ist das Formblatt Muster 2 zu Art. 44 BayHO mit den Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Antragstellers beizufügen. 3Soll die Zuwendung an einen Dritten gemäß Nr. 3.2 weitergeleitet werden, ist darüber hinaus eine Darstellung der finanziellen Situation dieses Dritten erforderlich. 4Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt durch die Bewilligungsstelle und wird den Bewerbern mitgeteilt. 5Der Bewerbungsbogen muss der Bewilligungsstelle bis zum 27. April 2018 vorliegen.