Inhalt
10.
Antragstellung
Der Förderantrag soll innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme ins Programm unter Verwendung des Antragsformblatts nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO in zweifacher Fertigung mit den dort bezeichneten Unterlagen (zum Beispiel Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.