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BayGFR
Text gilt ab: 30.06.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2029
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2253-D

Bayerische Richtlinie für die Förderung digitaler Spiele
(Gamesförderrichtlinie – BayGFR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 14. Februar 2022, Az. A5-3810-1-32

(BayMBl. Nr. 170)

Zitiervorschlag: Gamesförderrichtlinie (BayGFR) vom 14. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 170), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2026 (BayMBl. Nr. 247) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung digitaler Spiele nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
2Die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt des Freistaates Bayern für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel.
3Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
4Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Genehmigung Nr. SA.122691 (2026/N) sowie der Genehmigung Nr. SA.118272 (2025/N) der Europäischen Kommission.