Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

3. Zuwendungsempfänger

3.1 

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben und die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Bayern haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Freistaat Bayern haben werden.

3.2 

Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind, und Schüler sind nicht antragsberechtigt.

3.3 

1Für sämtliche Führungs- und Schlüsselpositionen im Team des Antragstellers (Lead-Positionen) ist der Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums (z. B. Bachelor), einer vergleichbaren Ausbildung oder einer gleichwertigen einschlägigen Berufserfahrung erforderlich. 2Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind, und Schüler dürfen keine Lead Positionen im Team des Antragstellers einnehmen. 3Für Einzelpersonen gilt das Erfordernis der o. g. Nachweise entsprechend.