Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

1. Zweck der Zuwendung

1Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter (nachfolgend: „Spiele“) unterstützen.
2Daneben soll sie zur Leistungsfähigkeit der Entwicklungs- und Produktionswirtschaft im Freistaat Bayern beitragen, eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten und Innovationen unterstützen. 3Darüber hinaus soll die Förderung auch einen Beitrag zur Stärkung des digitalen audiovisuellen Sektors in Europa leisten.
4Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.