Inhalt

BayGamesförderRL
Text gilt ab: 01.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2026

2.   Gegenstand der Förderung

Die Förderung von Spielen nach Nr. 1 erstreckt sich auf folgende Vorhabenabschnitte:
a)
Konzeptentwicklung,
b)
Prototypenentwicklung und
c)
Produktion.