Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

2. Gegenstand der Förderung

Die Förderung von Spielen nach Nr. 1 erstreckt sich auf folgende Vorhabenabschnitte:
a)
Konzeptentwicklung,
b)
Prototypenentwicklung und
c)
Produktion.