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Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025
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2253-D

Bayerische Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 14. Februar 2022, Az. A5-3810-1-32

(BayMBl. Nr. 170)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über die Bayerischen Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele vom 14. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 170)

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung digitaler Spiele nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
2Die Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt des Freistaates Bayern für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel.
3Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
4Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Genehmigung Nr. SA.100581 (2021/N) der Europäischen Kommission.