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BayGamesförderRL
Text gilt ab: 01.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2026
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2253-D

Bayerische Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele
(BayGamesförderRL)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 14. Februar 2022, Az. A5-3810-1-32

(BayMBl. Nr. 170)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über die Bayerische Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele (BayGamesförderRL) vom 14. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 170), die durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2025 (BayMBl. Nr. 229) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung digitaler Spiele nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
2Die Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt des Freistaates Bayern für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel.
3Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
4Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Genehmigung Nr. SA.100581 (2021/N) sowie der Genehmigung Nr. SA.118272 (2025/N) der Europäischen Kommission.