Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Verwendungsnachweis

8.1   Vorlage des Verwendungsnachweises

1Nach Abschluss des Projekts ist der Regierung von Niederbayern die ordnungsgemäße Projektdurchführung durch die Vorlage des Verwendungsnachweises zu belegen. 2Der Vorlagetermin für den Verwendungsnachweis wird im Bewilligungsbescheid festgelegt.

8.2   Form des Verwendungsnachweises

1Für den Verwendungsnachweis ist das mit dem Bewilligungsbescheid übersandte Formblatt zu verwenden. 2Dieses ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

8.3   Anlagen zum Verwendungsnachweis

8.3.1   Sachbericht

1Zum Verwendungsnachweis ist auf einem ebenfalls von der Regierung von Niederbayern zur Verfügung gestellten Formblatt ein Sachbericht zu erstellen. 2In diesem Formblatt werden alle für den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung (Verwendungsnachweis) notwendigen Informationen und Bestätigungen abgefragt. 3Dieses Formblatt ist deshalb vollständig und umfassend auszufüllen.

8.3.2   Weitere Anlagen

Mit dem Verwendungsnachweis sind im Original vorzulegen:
der Sachbericht über die Gesamtmaßnahme (dabei steht es dem Träger frei, neben dem hierfür vorgegebenen Formblatt noch einen zusätzlichen detaillierten Sachbericht zu verfassen und vorzulegen),
das vollständig geführte Klassenbuch gemäß Nr. 6.1,
die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmenden-Liste gemäß Nr. 6.2,
eine Bestätigung über tatsächlich gezahltes Honorar und Fahrtkostenersatz,
ein Nachweis über die Projektleitungsstunden und
Belege über Teilnahmegebühren, Zuschüsse bzw. Zuwendungen und Spenden.