Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2.   Gegenstand der Förderung

1Gefördert wird die Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gemäß den unter Nr. 4.7 genannten Voraussetzungen mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. 2Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) der Alpha-Level 3 nicht überschritten wird:
Alpha-Level 3 SchreibenDer/Die Teilnehmende kann zwar einzelne Sätze schreiben, jedoch keine zusammenhängenden (auch kürzere) Texte.
Alpha-Level 3 LesenDer/Die Teilnehmende kann zwar einzelne Sätze lesen, versteht jedoch keine zusammenhängenden Texte (z. B. Arbeitsanweisungen).