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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ und „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. März 2024, Az. VII.5-BS1701.3/23/11

(BayMBl. Nr. 147)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ und „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ vom 8. März 2024 (BayMBl. Nr. 147)

1Lesen und Schreiben haben für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einen sehr hohen Stellenwert. 2Allerdings haben wissenschaftliche Untersuchungen (PIAAC-Studie, LEO-Studie) gezeigt, dass Deutschland sich bei den Lese- und Schreibkompetenzen der Erwachsenen im Mittelfeld des OECD‑Durchschnitts bewegt.
3Zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen dieser Menschen gewährt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach Maßgabe der nachstehenden Richtlinien sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung. 4Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 5Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit den Förderprogrammen sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus den Förderprogrammen freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung der Förderprogramme nicht bewilligt werden kann.