Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Förderung

1Zweck der Förderung von Alphabetisierungskursen ist primär die Verbesserung der schriftsprachlichen Kompetenzen gering literalisierter Menschen. 2Die Förderprogramme „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ sowie „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ verfolgen das Ziel, möglichst flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern einen finanziellen Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen zu bieten, die aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage sind, in angemessener Form am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.