Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

7.   Antragstellung

1Die Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn mit dem vorgegebenen und unterschriebenen Formblatt bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. 2Ein Projektbeginn vor der Erteilung der Zustimmung zum sog. vorzeitigen Maßnahmebeginn oder der Erteilung des Bewilligungsbescheides führt dazu, dass eine Förderung des Kurses nicht möglich ist (Förderausschluss). 3Die Beantragung erfolgt gemäß Muster. 4Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
ein Projektkonzept,
Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel; hierfür genügt auch die Eigenschaft als Träger der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG),
Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals,
Kontaktliste Akteure/Institutionen (bei Anträgen zu „Kursen zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“),
vorläufige Teilnehmenden-Liste und
Formblatt „Vorrangprüfung für Integrationskurse des BAMF“ für Teilnehmende, die der engen Zielgruppe der „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ angehören.