Inhalt

Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Voraussetzungen

3.1   Allgemeine Voraussetzungen

1Die Gewährung des Personalbonus setzt voraus, dass der Träger der Kindertageseinrichtung den zusätzlichen Personaleinsatz monatlich unter Angabe des wöchentlichen Umfangs der Beschäftigung sowie der Art der Beschäftigung in dem vom Freistaat Bayern kostenlos zur Verfügung gestellten Antrags- und Bewilligungsprogramm (KiBiG.web) dokumentiert und aktualisiert. 2Die Bonusgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die nach dieser Richtlinie geregelten Maßnahmen Teil der Vertragsänderung mit dem Bund gemäß § 4 Abs. 2 KiQuTG sind.

3.2   Zusätzlicher Personaleinsatz

1Der Personalbonus wird für zusätzlichen Personaleinsatz im Bereich des pädagogischen Personals (im Sinne von § 16 AVBayKiBiG), des hauswirtschaftlichen Personals und der Verwaltungskräfte gewährt. 2Ferner werden Praktikumsstellen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr berücksichtigt. 3Bei Einrichtungen, für die für den Dezember 2022 eine Bonuszahlung für zusätzlichen Personaleinsatz nach der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen gewährt wurde, wird das Fortbestehen dieser Neueinstellung oder Aufstockung als zusätzlicher Personaleinsatz im Sinne dieser Richtlinie anerkannt. 4Der zusätzliche Personaleinsatz ist im KiBiG.web unter Angabe des wöchentlichen Umfangs der Beschäftigung sowie der Art der Beschäftigung gesondert zu deklarieren. 5Die Bonuszahlung ist ausgeschlossen, soweit die Arbeitsstunden von pädagogischem Personal in den Anstellungsschlüssel nach § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG eingerechnet werden oder zur Erfüllung der Fachkraftquote nach § 17 Abs. 2 AVBayKiBiG erforderlich sind. 6§ 25 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG gilt entsprechend.