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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus)
1. Zweck des Personalbonus
2. Begünstigte
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3. Voraussetzungen
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4. Höhe des Personalbonus
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5. Verfahren
6. Mehrfachförderung
7. Datenschutz
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 8. Juni 2023 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.