Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus)
1. Zweck des Personalbonus
2. Begünstigte
Bereich erweitern
3. Voraussetzungen
Bereich erweitern
4. Höhe des Personalbonus
Bereich erweitern
5. Verfahren
6. Mehrfachförderung
7. Datenschutz
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
6.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn der Begünstigte andere öffentliche Mittel für den gleichen Zweck in Anspruch genommen hat.