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Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2231-A

Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 25. Mai 2023, Az. V3/6511-1/466

(BayMBl. Nr. 289)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus) vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 289)

1Der Freistaat Bayern gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus). 2Der Personalbonus wird auf der Grundlage des mit dem Bund geschlossenen Vertrags zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.